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Archiv der Einträge: September, 2010
  • Hessisches Bibliotheksgesetz verabschiedet!

    Der Hessische Landtag hat auf seiner 59. Sitzung in Zweiter Lesung das Hessische Bibliotheksgesetz verabschiedet. Die Opposition hat sich dem Gesetzesvorhaben von CDU/FDP nicht angeschlossen und auch keinen alternativen Entwurf vorgelegt. Das verwundert umso mehr, als insbesondere die SPD in ihren Wahlprogrammen den Erlass eines Bibliotheksgesetzes angekündigt hat.
    Quelle: Pressemitteilung der CDU-Fraktion

  • Erstes Änderungsgesetz zum Thüringer Bibliotheksgesetz abgelehnt

    Die Fraktion der LINKEN hatte einen Enwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes (LT-Drs. 5/1406) in den Landtag eingebracht. Nach der ersten Lesung hat der Landtag in seiner 30. Plenarsitzung am 9. September mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von LINKEN, FDP und GRÜNEN einer Überweisung des Gesetzes in die Ausschüsse nicht zugestimmt.

    Dieser Vorgang ist in zweifacher Hinsicht bemerkenswert.

    Zuerst stimmt das Verhalten der SPD-Fraktion nachdenklich. Der Gesetzentwurf der LINKEN entspricht einem gemeinsamen Entwurf von SPD und LINKEN aus der vergangenen Legislaturperiode (LT-Drs. 4/4283). Er wäre angesichts der damaligen Debatte und vor dem Hintergrund, dass die SPD in ihrem Wahlprogramm eine Novelle des Bibliotheksgesetzes versprochen hat, eine Frage der Glaubwürdigkeit gewesen, wenigstens eine Diskussion im Ausschuss zu ermöglichen. Die SPD in Thüringen hat sich mit ihrer heutigen Ablehnung bibliothekspolitisch disqualifiziert.

    Der zweite Aspekt der Debatte ist fachlicher Art. Er verdient über Thüringen hinaus Beachtung. Die SPD-Fraktion hat ihre Distanzierung von ihrer damaligen Position damit begründet, dass eine Weiterentwicklung eines Spartengesetzes nicht mehr zeitgemäß sei. Es gehe um eine größere Perspektive, nämlich um ein umfassendes Kulturfördergesetz. Dafür aber müsse zunächst ein Kulturleitbild für Thüringen entwickelt werden. In diesem Rahmen sei dann auch der Platz für die Bibliotheksförderung. In ähnlicher Weise hat sich auch die CDU geäußert.

    Diese Position aber ist fachlich falsch. Und sie ist inkonsequent. Bibliotheken sind nämlich in allererster Linie Bildungseinrichtungen.

    Dies herausgearbeitet zu haben, war doch gerade das große Verdienst des Thüringer Bibliotheksgesetzes. Das wurde auch von der CDU in der Debatte noch einmal herausgestrichen. Konsequenterweise findet sich im Thüringer Bibliotheksgesetz gerade NICHT die Feststellung, dass Bibliotheken Kultureinrichtungen sind. Wenn man ein Kulturfördergesetz mit Bibliotheksbezug will, sollte man wenigstens hier novellieren. Aber wäre das sachgerecht?

    Zudem besteht das Biblithekswesen nicht nur aus Öffentlichen Bibliotheken, sondern auch aus wissenschaftlichen Bibliotheken und hier besonders aus Hochschulbibliotheken. Diese Bibliotheken aber gehören sicher nicht zum Regelungsbereich einer Kulturfördergesetzes. Die Öffentlichen Bibliotheken ohne die wissenschaftlichen Bibliotheken gesetzlich weiterzuentwickeln, ist nicht modern und zeitgemäß, wie die SPD und der Thüringer Kultusminister betonen, sondern fällt in ein im gegenwärtigen Bibliothekswesen schon lange überwundenes Spartendenken zurück.

    Die Debatte im Thüringer Landtag hat gezeigt, dass in der Politik die besondere Bedeutung von Bibliotheken als Einrichtungen für Bildung und Wissenschaft nicht hinreichend verstanden wurde. Moderne Bibliotheken sind nur in zweiter Linie Kultureinrichtungen. Ihrem Bildungsauftrag entsprechend, sind sie daher auch als eigenständige Einrichtungen gesetzlich zu würdigen.

    Dass man aus Finanznot Bibliotheken nicht ihrem Status als Bildungseinrichtungen entsprechend ausstattet, kann man nachvollziehen. Dass man aber die Bibliotheken im Rahmen der Kulturförderung weiterentwicklen - böse Zungen könnten meinen vertagen - will, ist ein Rückschritt und der Anfang vom Ende der noch kurzen Karriere der Bibliotheken als gesetzlich anerkannten Bildungseinrichtungen. Dies als modern und zeitgemäß zu verkaufen, ist Augenwischerei.

  • Anhörung zum Bibliotheksgesetz in Schleswig-Holstein

    Auf seiner 13. Sitzung am 2. September 2010 hat der Bildungsausschuss des Kieler Landtages den Gesetzentwurf für ein Bibliotheksgesetz in Schleswig-Holstein beraten. Aus dem Kurzprotokoll ist dies zu entnehmen:

    "Zum SSW-Gesetzentwurf für die Bibliotheken in Schleswig-Holstein und zur Änderung des Landespressegesetzes, Drucksache 17/683, beschloss der Bildungsausschuss, schriftliche Stellungnahmen einzuholen. Die Fraktionen werden gebeten, bis zum 10. September 2010 Anzuhörende gegenüber dem Ausschussgeschäftsführer zu benennen."

    Das bedeutet, es wird eine schriftliche Expertenanhörung geben.

  • Änderungsgesetz zum Thüringer Bibliotheksgesetz

    Als TOP 5 der laufenden Plenarsitzung des Thüringer Landtages wird ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein "Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes" (LT-Drs. 5/1406) in Erster Lesung beraten.

    Der eingebrachte Gesetzentwurf entspricht einem gemeinsamen Änderungsantrag von SPD und LINKE aus dem Gesetzgebungsverfahren zum Thüringer Bibliotheksgesetz im Jahre 2008, vgl. LT-Drs. 4/4283.

    Für die SPD-Fraktion hatte der damalige Fraktionsvorsitzende Christoph Matschie die Drucksache unterschrieben. Matschie ist heute Thüringer Kultusminister der regierenden großen Koalition und in dieser Eigenschaft für das Bibliothekswesen zuständig.

    Auch sei hier das Wahl-/Regierungsprogramm der SPD vom letzten Jahr in Erinnerung gerufen: "Ein zeitgemäßes Bibliotheksgesetz für Thüringen wird eine dauerhafte und
    verlässliche Grundlage für eine Beteiligung des Landes an der Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe Bibliothek schaffen. Wir schreiben einen jährlichen Landeszuschuss für die Bibliotheken fest." (S. 30 des Regierungsprogramms)
    Volltext.

    Das alles verspricht eine sehr spannende Debatte. Es wäre politisch ungeschickt, den Änderungsantrag nicht zur weiteren Beratung in einen Ausschuss zu überweisen.

  • Zweite Lesung des Hessischen Bibliotheksgesetzes

    Auf der morgigen 54. Plenarsitzung des Hessischen Landtages (9. September 2010) wird das Hessische Bibliotheksgesetz in Zweiter Lesung als TOP 59 (Nachtragstagesordnung) beraten. Es liegt eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses unter LT-Drs. 18/2768 vor. Berichterstatter wird der Abgeordnete Aloys Lenz (CDU) sein.

  • Beschlussempfehlung für das Hessische Bibliotheksgesetz

    Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst des Hessischen Landtages hat mit den Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung von SPD, GRÜNEN und LINKEN auf seiner Sitzung am 1. September eine Beschlussempfehlung für das Hessische Bibliotheksgesetz verabschiedet, die als LT-Drs. 18/2768 veröffentlicht wurde.

    In der Beschlussempfehlung spricht sich der Ausschuss für die Verabschiedung des Bibliotheksgesetzes aus. Die Empfehlung enthält als Ergebnis der schriftlichen und mündlichen Anhörungen eine Reihe von Änderungen.

    So gehört es zum Auftrag der Hochschulbibliotheken, Medienkompetenz zu vermitteln und Repositorien zu betreiben.

    Die kirchlichen Bibliotheken werden eigens gewürdigt.

    Ein eigener Paragraph widmet sich dem schriftlichen kulturellen Erbe. Eine Belegexemplarregelung nach archivrechtlichem Vorbild wurde ebenfalls aufgenommen.

    Nicht aufgenommen wurde eine spezifische Datenschutzklausel, obwohl die Begründung der Änderungen in LT-Drs. 18/2767, S. 2 den Datenschutz erwähnt.

    Die Zweite Lesung des Bibliotheksgesetzes im Landtag soll in der zweiten Septemberhälfte erfolgen.

  • Bibliotheksgesetz Sachsen-Anhalt verkündet.

    Im Gesetz- und Verordnungsblatt 19/2010 wurde auf S. 434 das "Bibliotheksgesetz des Landes Sachsen-Anhalt" vom 16. Juli 2010 verkündet.

    Nach Thüringen ist damit in Sachsen-Anhalt das zweite deutsche Bibliotheksgesetz in Kraft getreten.

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