In einer kleinen Anfrage hat der Abgeordnete Andreas Schmalfuß (FDP) die Sächsische Staatsregierung gefragt, ob sie den Erlass eines Bibliotheksgesetzes beabsichtige.

Die Staatsregierung sieht in ihrer Antwort keinen Bedarf für ein spezielles Leistungsgesetz für öffentliche Bibliotheken. Das Sächsische Kulturraumgesetz sei eine ausreichende Grundlage für die Bibliotheksförderung.

Quelle: LT-Drs. 4/13771

Die Antwort der Sächsischen Staatsregierung macht deutlich, dass es wenig sinnvoll ist, sich beim Thema Bibliotheksgesetz auf die Leistungsebene zu konzentrieren. Vielmehr sollte das Thema breiter angegangen werden. Modernisierung und Harmonisierung des bereits vorhandenen Bibliotheksrechts sind dabei wichtige Aspekte. Gerade in Sachsen gibt es hier Handlungsbedarf, da das SLUB-Gesetz mittlerweile sehr in die Jahre gekommen ist.