Auf eine große Anfrage der SPD-Fraktion zum Bericht der EK Kultur hat die Landesregierung zum Thema Bibliotheksgesetz dies ausgeführt:
"Die Landesregierung befürwortet eine gesetzliche Regelung in Schleswig-Holstein, die unter klar definierter finanzieller Beteiligung des Landes die Aufgaben und die Finanzierung der Öffentlichen Büchereien als Pflichtaufgabe regelt und wird dazu die Diskussionen beginnen."
Quelle: LT-Drs. 16/2276, S. 89
Das ist sehr bemerkenswert. Zum ersten Mal bekundet eine Landesregierung, ein Bibliotheksgesetz erlassen zu wollen. In Thüringen war in dieser Sache nicht die Landesregierung, sondern die CDU-Fraktion federführend. Außerdem wird hier ebenfalls zum ersten Mal von einer Landesregierung der Begriff "Pflichtaufgabe" zustimmend verwendet.
In Art. 49 Abs. 2 der Landesverfassung von Schleswig-Holstein ist das Konnexitätsprinzip normiert:
"Werden die Gemeinden oder Gemeindeverbände durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Verordnung zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben verpflichtet, so sind dabei Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führen diese Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände, so ist dafür ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen."
Kritisch ist anzumerken, dass das in Aussicht gestellte Gesetz wohl nur die öffentlichen Büchereien (sic!) betrifft. Sinnvollerweise sollte auch in Schleswig-Holstein eine gesetzliche Normierung des Bibliothekswesens insgesamt angestrebt werden.
Man darf mit großer Spannung die weitere Entwicklung in Schleswig-Holstein beobachten.
