Im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen 2008 Nr. 8 vom 29. Juli 2008 findet sich auf S. 243-245 das "Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung bibliotheksrechtlicher Vorschriften - Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz (ThürBibRG)" vom 16. Juli 2008.

Es enthält in Art. 1 das Thüringer Bibliotheksgesetz, in Art. 2 Änderungen im Thüringer Hochschulgesetz (Fachaufsicht, elektronisches Publizieren an den Hochschulen), in Art. 3 Änderungen im Thüringer Pressegesetz (elektronisches Pflichtexemplar) und in Art. 4 eine Änderung im Thüringer Archivgesetz (medienneutrale Belegexemplarregelung).

Nach Art. 5 tritt das Gesetz am Tage nach der Verkündigung in Kraft, also heute am 30. Juli 2008.

Das ThürBibRG geht auf einen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zurück. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf weist das verabschiedete Gesetz einige Änderungen auf, u.a.:
- Datenschutz bei Verzeichnung von Nachlässen,
- Erwähnung einer Bibliotheksentwicklungsplanung,
- Elektronisches Publizieren im Hochschulgesetz geregelt,
- Kooperation mit der Deutschen Nationalbibliothek beim elektronischen Pflichtexemplar.