Die Debatte um das Thüringer Bibliotheksgesetz begann heute um 9:45 als TOP 4 der Tagesordnung.
Der Berichterstattete der Abgeordnete André Blechschmidt (DIE LINKE) rekapitulierte zunächst das relativ komplexe Gesetzgebungsverfahren mit zwei Entwürfen, mehreren Ausschussbeteiligungen sowie einer umfangreichen öffentlichen Anhörung. Er unterstrich, ungewöhnlich für einen Berichterstatter, den Pilotcharakter der Gesetzentwürfe für Land und Bund mit einem ausführlichen Zitat von Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, aus dessen Stellungnahme in der öffentlichen Anhörung. Weiten Raum in Blechschmidts Ausführungen nahm der gescheiterte Versuch ein, im Bibliotheksrechtsgesetz das Thema Exmatrikulation bei der anstehenden Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes ebenfalls zu thematisieren. Der Berichterstatter zitierte ausfürhlich parlamentsrechtliche Quellen.
Die Aussprache begann mit der Abgeordneten Dr. Birgit Klaubert DIE LINKE)
Klaubert gab ihrer Enttäuschung Ausdruck, dass ein Gesetz nur nach Sinn der CDU beschlossen wird. Dies sei kein modernes Bibliotheksgesetz. Sie wies auf die schlechte Lage der Thüringer Bibliotheken hin und monierte die unzureichende Versorgung mit bibliothekarischen Einrichtungen gerade in den ländlichen Regionen. Nicht ein Vorschlag der LINKEN wurde im Ausschuss berücksichtigt, was umso bedauerlicher sei, als die Vorlage der LINKEN zusammen mit dem bibliothekarischen Fachverband erarbeitet wurde. Positiv am CDU-Entwurf seien jedoch Bildungsverantwortung und Informationsfreiheit. Skandalös sei aber, dass im Gesetz ausdrücklich steht, dass Bibliotheken freiwillige Aufgaben seien. Damit seien sie durch Weisungen von Aufsichtsbehörden bei finanziellen Engpässen geradezu zum Abschuss freigegeben. Dieser Passus sei der schlimmste Geburtsfehler des Gesetzentwurfes. Ein weiterer "perfider" Satz im Gesetzentwurf sei, dass die freiwillige Aufgabe Bibliothek durch den kommunalen Finanzausgleich abgegolten sei. Das Gesetz der CDU sei nur Prosa. Dieses Gesetz werde ein Bibliothekssterben nicht aufhalten. Klaubert mahnte die (finanzielle) Mitverantwortung des Landes für Bibliothek und Bildung an und schloss ihre Ausführungen mit dem Wunsch nach Abwahl der CDU-Regierung im nächsten Jahr, denn das Bibliotheksgesetz in der Fassung der CDU entspreche überhaupt nicht dem Willen der Bevölkerung.
Der Abgeordnete Hans-Jürgen Döring (SPD) nannte das Gesetz einen "modernen", aber zahnlosen Tiger. Von dem Ziel, die öffentlichen Bibliotheken zu stärken, sei nicht viel geblieben. Die Chance auf ein Gesetz mit Signalwirkung sei vertan worden. Die CDU habe dies vermasselt. Vorbildliche Bibliotheksgesetze regeln nach Döring zunächst Geld und Standortfragen. Gerade das fehle im Entwurf der CDU. Fatal sei die Betonung der Freiwilligkeit des Vorhaltens von Bibliotheken. Das sei ein falsches Signal. Döring ging auf Aussagen in der Anhörung ein, die weitgehend ignoriert worden seien. Entsprechende Anträge der Opposition, die das aufgegriffen haben, seien allesamt abgelehnt worden. Das Gesetz müsse, so Döring, einen erkennbaren Landesanteil an der Bibliotheksfinanzierung festschreiben, auch und gerade außerhalb des kommunalen Finanzausgleiches. Schade sei, dass interessante Mitfinanzierungsvorschläge der kommunalen Spitzenverbände im Gesetz überhaupt nicht aufgegriffen worden seien. Zu dünn sei auch die Beschreibung des Aufgabenspektrums der öffentlichen Bibliotheken. Döring ging auf die Bedeutung des Gesetzgebungsverfahrens für Deutschland ein und kritisiert die mangelnde Sensibilität der CDU hierfür. Vor allem fehlte eine öffentliche Debatte zu dem Thema. Das Gesetz der CDU sei keine Meilenstein der Bibliotheksgeschichte, sondern ein Mühlstein am Hals der Bibliotheken in Thüringen. Thüringen, so schloss Döring seine Rede, habe ein solches Gesetz nicht verdient.
Der Abgeordnete Jörg Schwäblein (CDU) stieg mit dem Thema Rechtsgrundlagen der Kommunalfinanzen in seine Rede ein. Die SPD habe durch ihre Klage vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof die Abschaffung der Zweckbindung für Bibliotheksfinanzierung mitverursacht. Auf eine Rückfrage der Abg. Klaubert, die auf Finanzierungsvorschläge der kommunalen Spitzenverbände hinwies, führte Schwäblein aus: Es gehe nicht um ein Bibliotheksfinanzierungsgesetz, sondern ein Bibliotheksrechtsgesetz. Finanzfragen seien Fragen des Haushaltes. Dort könne man auch die Finanzmodelle der kommunalen Spitzenverbände aufgreifen. Schwäblein betonte, dass es nicht einfach sei, ein Gesetz für Bibliotheken zu machen. Die Bibliothekare strebten ein solches Gesetz schon seit Jahrzehnten an. Dieses Ziel werde heute in Thüringen erreicht. Dabei seit der Gesetzentwurf der CDU ebenfalls mit Fachleuten erarbeitet worden, er sei eine Weiterentwicklung des von der Opposition eingebrachten Entwurfes des Bibliotheksverbandes. Schwäblein beklagte, dass sich die Debatte um das Gesetz auf das Thema öffentliche Bibliotheken verkürze. Auch sei bedauerlich, dass die ganze Gesetzgebung auf einen Aspekt, nämlich die Pflichtaufgabe, verengt werde. Diese aber sei im gegenwärtigen Haushaltssystem nicht leistbar. Durch das Konnexitätsprinzip entstünden Kosten von 20 Mio. €. Das sei im Haushalt nicht darstellbar. Bibliotheken, so Schwäblein, müssten vor Ort erstritten werden. Man werde aber im Rahmen der Bibliotheksentwicklungsplanung, die nun auch im Gesetz vorgesehen sei, über die strittigen (Finanz)Fragen reden und müsse sehen, was da geht. Schwäblein strich heraus, dass das Gesetz auch Schulbibliotheken behandelt. Der schlanke Gesetzestext garantiere überdies einen längeren Bestand. Das Gesetz sei eben ein BibliotheksRECHTSgesetz. Moniert wurde die tendenziöse Berichterstattung über die öffentliche Anhörung. Es habe hier nicht nur Ablehnung gegeben, sondern auch viel Zustimmung für den schlanken Ansatz der CDU. Ausdrücklich ging Schwäblein auf die kommunalen Vorschläge ein, eine gemeinsame Finanzierung von Bibliotheken auf den Weg zu bringen. Vorstellbar seien hier durchaus 20 % der Kosten für Bestanderneuerung als Landesmittel im nächsten Doppelhaushalt vorzusehen. Das aber gehöre aber nicht in ein Rechtsgesetz und heute sei keine Haushaltsberatung.
Nach den Reden der Abgeordneten gab es keine weiteren Wortmeldungen.
Abschließend sprach der (neue) Thüringer Kultusminster Bernward Müller.
Thüringen sei, so Müller, das erste Land mit einem Bibliotheksrechtsgesetz und damit beispielgebend. Das Gesetz regele Rahmenbedingungen für Bibliotheksförderung und -finanzierung. Bibliotheken seien in Thüringen nun auf der politischen Tagesordnung, so wie es der Bundespräsident in seiner Rede in Weimar gefordert habe. Müller unterstrich, dass in dem Gesetz der freie Zugang zu Bibliotheken nun per Gesetz abgesichert sei. Bibliotheken seien zudem in ihrer Bedeutung für Bildung, Kultur und Wissenschaft anerkannt und rechtlich aufgewertet. In Kontinuität zum bisherigen Landesrecht sehe das Gesetz überdies eine Weiterentwicklungen von bibliotheksbezogenen Regelungen im Landesrecht vor. Das Gesetz regele keine Details. Es achte die Autonomie von Hochschulen und Kommunen. Daher seien die Bibliotheken auch als freiwillige Aufgaben normiert. Müller zitiert in diesem Zusammenhang den Vorsitzenden des Thüringer DBV, Frank Simon-Ritz, der in einem Interview gesagt hat, die Zeit sei für die gesetzliche Normierung einer Pflichtaufgabe noch nicht reif. Hier sei man sich mit dem DBV Thüringen einig. Müller schloss seine kurze Rede mit der Feststellung, dass das Bibliotheksrechtsgesetz dem Kulturstaat Thüringen angemessen sei.
Es gab zwei Fragen der Abgeordneten Klaubert an Minister Müller. Sie fragte, ob in der Bundestagesfraktion der CDU im Eindruck der EK Kultur über das Thema Pflichtaufgabe diskutiert worden sei und ob Müller wisse, dass der Oppositionsantrag ebenfalls keine Pflichtaufgabe enthalte.
Müller antwortete knapp: Den Hinweis auf den Antrag der Opposition nehme er zur Kenntnis, an eine Diskussion in der Bundestagsfraktion der CDU über das Thema Pflichtaufgabe von Bibliotheken könne er sich nicht erinnern.
Bei der anschließenden Abstimmung wurde der Gesetzentwurf der LINKEN/SPD mit Mehrheit abgelehnt. Der Gesetzentwurf der CDU mit den im Ausschuss beschlossenen Änderungen mit Mehrheit angenommen. Bei beiden Abstimmungen gab es keine Enthaltungen.
Der Tagesordnungspunkt wurde um 10:52 geschlossen.
Der Thüringer Landtag hat dem ersten deutschen Bibliotheksgesetz zugestimmt.
Nach Art. 85 Abs. 1 S. 1 der Thüringer Verfassung wird das Gesetz binnen Monatsfrist ausgefertigt und im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Thüringen verkündet. Es wird nach Art. 5 des Thüringer Bibliotheksrechtsgesetzes am Tage nach der Verkündigung in Kraft treten.
