Die Abschlussveranstaltung des 97. Deutschen Bibliothekartages am 6. Juni widmete sich dem Thema "Die Enquete-Kommission 'Kultur' und die Bibliotheken – die nächsten Schritte".

Ulrich Hohoff, Vorsitzender des Vereins Deutscher Bibliothekare [VDB], referierte als Moderator der als Podiumsdiskussion gestalteten Veranstaltung zunächst die bibliotheksbezogenen Empfehlungen der Enquete-Kommission Kultur.

Im Anschluss daran gaben die einzelnen Teilnehmer der Podiumsdiskussion ihre Statements ab.

In einem sehr ausführlichen Beitrag stellte Georg Ruppelt, Direktor der Landes¬bibliothek in Hannover und stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Kulturrates, die Rasanz der gegenwärtigen Entwicklung heraus. Die Tatsache etwa, dass derzeit im Thüringer Landtag ernsthaft über ein Bibliotheksgesetz debattiert wird, und die Aussagen über Bibliotheken im Abschlussbericht der EK Kultur stellen seit mehr als 30 Jahren den größten Schub in der Bibliothekspolitik dar. Ruppelt nannte dies einen "Panthersprung".

Steffen Reiche (SPD), Mitglied des Deutschen Bundestages und der EK Kultur, ehemals Kultusminister in Brandenburg, betonte den ungewöhnlich breiten Konsens in der EK Kultur. Beim Thema Bibliotheken wies er auf kompetenzrechtliche Schwierigkeiten hin: Kultur, Medien, Bildung und Wissenschaft seien eben Ländersache; der Bund könne hier keinen Einfluss nehmen. Aber auch die Länder stünden wie der Bund bei der Regelung bibliotheksbezogener Fragen vor Schwierigkeiten. Sie könnten wegen des landesverfassungsrechtlich normierten Konnexitätsprinzips nicht einfach in die Aufgaben der Kommunen hineinregieren. Poinitert meinte Reiche: Bibliotheksgesetze vollbrächten keine Wunder, aber ihre Verabschierung sei ein Wunder.
Leider gelte noch immer, dass bei der Abwägung zwischen Straße(nbau) und Buch im kommunalen Bereich leider meist die Straße gewinnt. Dabei seien Bibliotheken sehr wichtig. Dies zeige sich an den PISA-Ergebnissen, die nicht nur im derzeitigen Schulsystem, sondern auch im mangelnden Leseinteresse ihre Ursache hätten. Zur Verbesserung der bibliothekarischen Versorgung forderte Reiche eine Abstimmung in der KMK. Nötig seien länderübergreifende Bibliotheksentwicklungspläne. Um öffentlichen Bibliotheken eine Sonntagsöffnung zu ermöglichen, soll das Arbeitszeitgesetz entsprechend geändert werden. Reiche rechnet damit, dass dies in nicht allzu weiter Zukunft geschehen wird. Abschließend bezeichnete Reiche Bibliotheken als Infrastruktur für die Zukunft.

Ulrich Grünhage, Fraktionsgeschäftsführer der CDU im Thüringer Landtag, stellte die einzelnen Schritte hin zum Thüringer Bibliotheksgesetz dar. Eine entsprechende Initiative sei bereits seit drei Jahren im Gange. Ausgangspunkt war ein Gespräch zwischen dem Deutschen Bibliotheksverband Thüringen und dem Arbeitskreis Wissenschaft, Kunst und Medien der CDU-Fraktion. Im Herbst 2005 fand dann auf dem Thüringer Bibliothekstag eine Podiumsdiskussion mit Abgeordneten statt. Im Frühjahr 2006 wurde ein Gesetzentwurf des DBV Thüringen vorgelegt. Der damalige Thüringer Kultusminister aber war gegen ein Gesetz.

Grünhage nannte den Brand der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar als Grund für die besondere Sensibilität der Thüringer Politik in Bibliotheksfragen. Seither gebe es im Land eine bibliotheksfreundliche Grundstimmung. Konkreter Ausgangspunkt für das Thüringer Bibliotheksgesetz war dann die Rede des Bundespräsidenten anlässlich der Wiedereröffnung der HAAB in Weimar. Direkt im Eindruck der Rede und mit Billigung der damaligen Fraktionsvorsitzenden der Thüringer CDU, Christine Lieberknecht, kündigte der kulturpolitische Sprecher der Fraktion, Jörg Schwäblein, in einer Pressemitteilung den Erlass eines Bibliotheksgesetzes an. Nachdem die Oppositionsparteien im Thüringer Landtag den Verbandsentwurf bereits im November eingebracht hatten, einen Entwurf, gegen den nach Grünhage in der Sache nicht viel zu sagen sei, habe die CDU den Abschlussbericht der EK Kultur abwarten wollen und im April einen wesentlichen schlankeren Gesetzentwurf in der Landtag eingebracht. Zur Frage der Pflichtaufgabe bemerkte Grünhage, dass diese derzeit politisch nicht durchsetzbar sei und u.U. sogar in einem Flächenland negative Wirkungen haben könne, nämlich die Schließung von Bibliotheken in kleinen Kommunen. Grünhage ging auf die öffentliche Anhörung im Thüringer Landtag ein. Dort wurde dem Thüringer Gesetz eine große Vorbildfunktion für die weitere Entwicklung in Deutschland zugesprochen. Auch wenn die Pflichtaufgabe definitiv nicht kommen werde, bewirke das Gesetz doch eine rechtliche Aufwertung des Bibliothekswesens und sei so ein guter Ausgangspunkt für die weitere Entwicklung. Grünhage geht von einer Verabschiedung des Bibliotheksgesetzes bereits im Juli, spätestens aber im September aus.

Sabine Homilius, Direktorin der Stadtbücherei Frankfurt, sieht in der gegenwärtigen Entwicklung eine neue Dynamik. Sie verweist auf eine Anfrage des Frankfurter Magistrats an den zuständigen Minister im Jahre 2005. In seiner Antwort verneinte der Minister damals die Notwendigkeit einer eigenen Bibliotheksgesetzgebung. Angesichts der Entwichlungen in Thüringen und den Empfehlungen der EK Kultur würden nun auch in Hessen entsprechende Aktivitäten für ein Bibliotheksgesetz unternommen.

Harald Pilzer, Leiter der Stadtbibliothek Bielefeld, verweist darauf, dass schon seit 70 bis 80 Jahren ein Gesetz für das öffentliche Bibliothekswesen gefordert werde. Die EK Kultur habe mit ihren Empfehlungen nun hohe Erwartungen geweckt. Pilzer sieht in dem finanzverfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzip ein bedeutendes Hindernis für die Einführung einer Pflichtaufgabe. Ohne Pflichtaufgabe aber fielen Bibliotheken immer wieder finanziell hinten runter.

Ruppelt warf ein, dass allein die Diskussion um Bibliotheksgesetze schon wichtig sei, um Bibliotheken auf die politische Tagesordnung zu setzen.

Homilius glaubt auch für Hessen nicht an die Normierung einer Pflichtaufgabe. Sie verweist aber darauf, dass die hessische SPD in ihrem „Regierungsprogramm“ den Erlass eines Bibliotheksgesetzes vorgesehen hat.

Hohoff sprach sich dafür aus, dass man mit der Forderung nach der Pflichtaufgabe neu umgehen müsse. Wenn aber das Gesetz etwas bringen solle, dann müsse auch etwas geregelt werden. Eine Konkretisierung von Grundrechten wie Informations- und Wissenschaftsfreiheit etwa sei hier ein gangbarer Weg.

Anschließend gab Hohoff dem Plenum Gelegenheit für Fragen und Anmerkungen.

Für den Thüringer Landesverband des DBV mahnte Frank Simon-Ritz, Direktor der UB Weimar, konkrete Aussagen des Landes zu einer auch finanziellen Mitverantwortung für den Unterhalt der öffentlichen Bibliotheken an.

Carola Schelle-Wolff, Leiterin der Stadtbibliothek Hannover, sieht Thüringen in einer Vorreiterfunktion. Mit dem Gesetz allein sei es aber nicht getan. Wichtig sei, was danach komme. Schelle-Wolff fragt hier nach dem Stand der Bibliotheksentwicklungsplanung in Thüringen.

Ulrich Grünhage antwortet direkt darauf und betont, dass in absehbarer Zeit in Thüringen ein neuer Bibliotheksentwicklungsplan erarbeitet werde.

Aus dem Plenum gab es einen Hinweis, bei der Bibliotheksgesetzgebung auch an den Jugendstrafvollzug zu denken und bibliothekarische Angeboten in den entsprechenden Gesetzen vorzusehen. Dies sei bislang nicht flächendeckend in den Bundesländern erfolgt.

Pilzer wies auf aktuelle Anträge im Düsseldorfer Landtag hin: Die SPD fordert den Erlass eines Bibliotheksgesetzes, CDU und FDP wollen zunächst die Situation der Bibliotheken klären, dann einen Bibliotheksplan aufstellen und schließlich möglicherweise ein Gesetz erlassen. Dieses
stufenweise Vorgehen hält Pilzer für sinnvoll.

Aus dem Plenum wurde darauf hingewiesen, die Nennung von Biblioheken und Partei- und Wahlprogrammen einzufordern.

Homilius mahnte an, nicht passiv auf neue Gesetze zu schauen, sondern hier und heute das mit Leben zu füllen, was bereits an rechtlichen Grundlagen vorhanden sei. Sie nannte beispielhaft die Kooperationsvereinbarung "Bibliothek und Schule" in Hessen.

Hohoff unterstreicht die Bedeutung der Einbindung von Bibliotheken in Bildungskonzepte.

Reiche begrüßte die Diskussion um Bibliotheksgesetze, weil allein schon die Diskussion Chancen für eine Verbesserung der Situation der Bibliotheken enthalte.

Simon-Ritz fragte nach, warum es eine Bundesfilmförderung, aber keiner Bundesbibliotheksförderung geben.

Reiche verwies in seiner Antwort auf die Kulturhoheit der Länder. Zudem gebe es im Gegensatz zur Filmförderung hier keine Fördertradition des Bundes.

Grünhage wies ergänzend darauf hin, dass die Filmförderung wirtschaftspolitische und nicht kulturpolitische Wurzeln habe. Er betonte noch die Bedeutung der Aktion „Deutschland liest“ für die Lobbyarbeit der Bibliotheken.

Ruppelt stellte noch einmal fest, dass die Zeiten noch nie so gut waren für die politische Sichtbarkeit von Bibliotheken wie heute.

Pilzer gab zu bedenken, dass es an einer Definition der Zielgruppe von Bibliotheken fehle und fragte nach den Erwartungen der Politiker an die Bibliotheken.

Für Reiche sind Bibliotheken Bildungsorte. Ihre Aufgabe sei insbesondere der Schwellenabbau beim Lesen von Büchern.

Auch Grünhage bezeichnet Bibliotheken als Bildungseinrichtungen. Zudem seien Bibliotheken Kultureinrichtungen, die zu einem gelingenden Leben befähigen. Zudem böten Bibliotheken Zugang zum Wissen der Menschheit.

Hier endete die Veranstaltung. Die Diskussion hat gezeigt: Das Thema „Bibliotheksgesetz“ kann durch die Politik nicht mehr so einfach beiseite geschoben werden. Es besteht Anlass zur Hoffnung, dass das Thüringer Bibliotheksgesetz kein Einzelfall bleiben wird.