Heute fand um 10:00 Uhr im Plenarsaal des Thüringer Landtages eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien zu den beiden in den Thüringer Landtag eingebrachten Gesetzentwürfen für ein Thüringer Bibliotheksgesetz statt.
Zur mündlichen Anhörung waren 23 Sachverständige geladen. 18 waren erschienen, haben ihr Votum abgegeben und sich den Fragen der Abgeordneten gestellt. Gut 35 Zuschauer haben die Anhörung auf der Besuchertribüne verfolgt.
(1) Der Vertreter der Thüringer Gemeinde- und Städtebundes unterstützte die Zielsetzung der Bibliotheksgesetze, Bibliotheken zu stärken. Er sprach sich gegen eine Pflichtaufgabe aus, die seiner Meinung nach eine vollständige Bibliotheksfinanzierung durch das Land zur Folge hätte. Dies leiste keiner der Gesetzentwürfe. Der Gesetzentwurf der Oppositionsparteien wurde kritisch gesehen, da er durch seine indikativischen Formulierungen ("Gemeinden unterhalten Bibliotheken") eine Pflichtaufgabe normiere, ohne sie ausreichend zu finanzieren. Der CDU-Entwurf sei zwar ehrlicher, mit seinen Finanzierungsvorstellungen aber ebenfalls nicht ausreichend. Gewissermaßen als Mittelweg vorgeschlagen wurde eine anteilige Landesförderung, die in einem extra Haushaltstitel einfach und unkompliziert bereit gestellt werden könne. Denkbar sei eine Mitfinanzierung der Erwerbungsausgaben durch das Land in der Form, dass das Land in Höhe der Mittel der Gemeinden Landesmittel an die Bibliotheken ausreiche. So könne eine gute Bestandsaktualisierung erreicht werden.
(2) Der Vertreter des Thüringer Landkreistages nannte eine auskömmliche Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken das zentrale Ziel eines Bibliotheksgesetzes. Ein Gesetz, dass dies nicht leiste, sei überflüssig, da es nichts regele.
(3) Der Vertreter der katholischen Kirche begrüßte die Berücksichtigung kirchlicher Bibliotheken. Er schilderte das katholische Bibliothekswesen in Thüringen und stellte dessen Leistungen heraus. Es wurde angeregt, Aspekte religiöser Bildung und die wachsende Zahl älterer Bibliotheksbenutzer ausdrücklich im Gesetz zu berücksichtigen. Gefordert wurde zudem ein jährlicher Landeszuschuss für Bibliotheken. Die Benutzung von Bibliotheken solle überdies Thema in schulischen Lehrplänen werden.
(4) Auch der Vertreter der evangelischen Kirchen freute sich über die Nennung kirchlicher Bibliotheken im Gesetzentwurf der CDU. Er sieht die Bibliotheksgesetzgebung im Kontext von Archiv- und Informationsfreiheitsgesetzen. Neben verschiedenen Hinweisen zu einzelnen Formulierungen im Gesetz, wurde von den evangelischen Kirchen ebenfalls eine Berücksichtigung religiöser Bildung als bibliothekarische Aufgabe gefordert. Betont wurde dabei, dass religiöse Bildung nicht konfessionelle Bildung bedeute.
(5) Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz fand aus Sicht der Hochschulen lobende Worte für die Bibliotheksgesetze. Die Berücksichtigung des elektronischen Publizierens und der Digitalen Bibliotheken gefiel. Die neuen Regelungen fügen sich überdies gut in das geltende Hochschulrecht ein. Kritisch gesehen wurde die Rolle der Landesbibliothek als koordinierendes Zentrum für alle Angelegenheiten des wissenschaftlichen Bibliothekswesens. Hierfür wurde ein Regelungsbedürfnis verneint. Gefordert wurde, dass die Landesbibliothek ihre koordinierende Aufgabe in Abspreche mit den anderen wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes ausüben solle. Zudem wurde betont, dass das kulturelle Bucherbe Thüringens auch eine europäische Dimension habe, die man im Gesetz abbilden solle. Gewünscht wurde schließlich bei der Bibliotheksförderung eine ausdrückliche Berücksichtigung auch der Forschungsbibliotheken.
(6) Für den DBV-Landesverband Thürngen stellte Frank Simon-Ritz heraus, dass 35 % der Bevölkerung Thüringens bibliothekarisch unterversorgt sei, weil in ihren Kommunen keine oder nur ehrenamtlich geführte Bibliotheken vorhanden seien. Auch zur Beseitigung dieses Missstandes und vor diesem Hintergrund sei der Gesetzentwurf der bibliothekarischen Verbände erarbeitet worden. Da der Oppositionsentwurf im Wesentlichen der Verbandsentwurf ist, konzentrierte sich Simon-Ritz auf den CDU-Entwurf. Er kritisierte eine zu geringe Berücksichtigung der öffentlichen Bibliotheken in den Formulierungen des Gesetzes. Begrüßt wurden demgegenüber die neuen Aussagen zum elektronischen Publizieren und zum Aufbau Digitaler Bibliotheken. Kritisch gesehen wurde der Bibliothekstyp der Schulbibliothek. Simon-Ritz verwies hier auf die Kooperationsvereinbarung "Bibliothek und Schule" zwischen dem Thüringer Kultusministerium und dem Bibliotheksverband. Vorrangig sei nach Simon-Ritz eine Kooperation zwischen Schulen und den öffentlichen Bibliotheken. Ausdrücklich gutgeheißen wurde, dass Bibliotheken nun Bildungseinrichtungen sind. Heikel sei aber die Frage der Finanzierung. Hier sei auch der Verbandsentwurf eigentlich nicht weit genug. Das Ziel sollte eine dauerhafte und verlässliche Landesförderung sein. Kritisch gesehen wurde die herausgehobene Stellung der Landesbibliothek im Gesetzentwurf der CDU. Diese sei faktisch nicht so prominent, wie der Gesetzentwurf dies suggeriere. Ihre moderiernde Rolle als primus inter pares sollte erhalten bleiben. In der Diskussion betonte Simon-Ritz noch die Bedeutung von fachlich ausgebildetem Personal.
(7) Als Direktor der Herzogin Anna Amalia Bibliothek äußerte sich Michael Knoche positiv zu den Gesetzentwürfen. Er sieht bei beiden eine sachgerechte Beschreibung von Forschungsbibliotheken und freut sich über die dadurch zum Ausdruck gebrachte Wertschätzung des Gesetzgebers. Gut fand er auch die Aussagen zur Verantwortung für historische Buchbestände. Bestehe doch die Gefahr, dass diese etwa von den Hochschulen als lästiger Ballast betrachtet würden. Kritisch bewertete Knoche die Rolle der Landesbibliothek im Gesetzentwurf der CDU. Hier plädierte er für die schlichte und schlanke Formulierung im Gesetzentwurf der Oppositionsparteien. Knoche argumentierte historisch: Im Gegensatz zu Bayern und Sachsen gebe es in Thüringen eben keine starke landesbibliothekarische Tradition. Dies sei bis heute so geblieben. Beim Thema Pflichtaufgabe gefiel Knoche die weichere Formulierung im Gesetzentwurf der Oppositionsparteien besser. In jedem Fall sei die Verabschiedung eines Bibliotheksgesetzes ein großer Fortschritt.
(8) Für den VDB-Regionalverband habe ich selbst zunächst herausgestellt, dass es eine ganz besondere und zu begrüßende Entwicklung sei, dass der Thüringer Landtag über zwei(!) Bibliotheksgesetze diskutiere. Im Vergleich zu den Empfehlungen der Enquete-Kommission Kultur blieben beide Entwürfe aber hinter der Forderung nach einer Pflichtaufgabe zurück. Weil beide Gesetzentwürfe jedoch wissenschaftliche und öffentliche Bibliotheken gemeinsam behandelten, gingen sie allerdings auch über die Forderungen der Enquete-Kommission Kultur hinaus. Im Einzelnen habe ich empfohlen, die Aussagen über das wissenschaftliche Publizieren im Hochschulgesetz und nicht im Bibliotheksgesetz zu regeln, weiterhin sollten noch Datenschutzaspekte berücksichtigt werden. Schließliche sei bei der Frage der Pflichtaufgabe im Gesetzentwurf der CDU eine vielleicht weniger regide Formulierung zu wählen. Hinsichtlich der Bibliotheksfinanzierung habe ich mich für mehr Verlässlichkeit ausgesprochen und für eine regelmäßige Landesförderung plädiert.
(9) Für den Landesverband und die Bundesebene wurde von BIB der Gesetzentwurf der Oppositionsparteien bevorzugt, vor allem weil er der Forderung der Enquete-Kommission Kultur nach einer Pflichtaufgabe sehr nahe kommt. Eine auskömmliche und kontinuierliche Finanzierung der Bibliotheken sei nach Ansicht von BIB äußerst wichtig.
(10) Der Thüringer Literaturrat hatte sein Statement unter die Überschrift "Die Leser, die Bücher und das Gesetz" gestellt. Kritisiert wurde das „blanke Aktendeutsch“ der Gesetze. Der Literaturrat betonte, dass Bibliotheken eine unerlässliche kulturelle Basiseinrichtung seien. Wichtig sei vor allem, mehr Geld für Bibliotheken bereitzustellen.
(11) Für den VDB-Bundesverband hat Ulrich Hohoff seine Stellungnahme abgegeben. Er begrüßte das Gesetz, dem bundesweites Interesse entgegengebracht wird. Hohoff konzentrierte sich in seinen Ausführungen zunächst auf das Thema "Hochschulbibliotheken". Gut sei, dass diese Bibliotheken allen Bürgern offen stehen sollen und dass jedermann freien Zugang zum Lesesaal hat. Auch dass elektronisches Publizieren und Digitale Bibliotheken berücksichtigt werden, sei gut und richtig. Wünschenswert wäre aber noch eine stärkere Betonung der Vermittlung von Informationskompetenz auch und gerade durch Hochschulbibliotheken. Hohoff befürwortete die Einführung von staatlichen Aufgaben für Hochschulbibliotheken im Thüringer Hochschulgesetz. Dies entspreche u.a. bewährtem bayerischen Vorbild. Kritisch sah Hohoff die im CDU-Entwurf beschriebenen Aufgaben der Landesbibliothek. Problematisch sei hier insbesondere die Aufgabenhäufung. Hohoff verneinte die Notwendigkeit eines eigenen und in dieser Form bundesweit auch singulären Zentrums für alle wissenschaftlichen Bibliotheken. Besser sei ein kooperativer Ansatz. Für den Bereich der öffentlichen Bibliotheken sprach sich Hohoff für klare Formulierungen aus. Sinnvoll und notwendig sei zudem eine landesweite Entwicklungsplanung. Im Gesetz sollte auch der Einsatz von fachlich ausgebildetem Bibliothekspersonal bestimmt werden. Abschließend bemerkte Hohoff, dass die Beratungen für das Thüringer Bibliotheksgesetz auf hohem Niveau geführt würden.
(12) Die Stellungnahme der Kulturinitiative Thüringen ging vor allem auf juristische Aspekte ein. Das Problem der Pflichtaufgabe sollet nach Vorstellung der Kulturinitiative durch einen Anspruch des Einzelnen auf Zugang zu Bibliotheken in seiner Nähe entschärft werden. Anhaltspunkte für die Bestimmung der Nähe könne der Landesentwicklungsplan liefern. Kritisiert wurde der Begriff der "öffentlichen Bibliothek". Man solle besser von "allgemeinen Bibliotheken" sprechen. In der Bibliothekstypisierung der Gesetze werden historische Spezialbibliotheken oder Bibliotheken als Teil von musealen Sammlungen vermisst. Schulbibliotheken sollten Teil der "allgemeinen" Bibliotheken sein. Gefordert wurde auch, das Pflichtexemplarrecht vollständig in das Bibliotheksgesetz zu integrieren. Auch sollte die Thüringen-Bibliographie ausdrücklich im Gesetz verankert werden. Schließlich wichtig sei eine finanzielle Unterfütterung der Aussagen im Gesetz.
(13) Für die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek [ThULB] und als Vorsitzende der Thüringer Direktorenkonferenz hat Sabine Wefers eine deutliche Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf der Oppositionsparteien abgegeben, den sie für antiquiert hält. Wefers favorisierte den Entwurf der CDU, der zukunftsweisend sei. Bei der Rolle des Landesbibliothek betonte sie deren koordinierende Funktion, die weit über den Hochschulbereich hinausreiche. Für die Kritik an der Bestimmung des Gesetzentwurfes der CDU, wonach der ThULB ein Zentrum für alle Fragen des wissenschaftlichen Bibliothekswesens sei, zeigte sie wenig Verständnis. Kritisch äußerte sich Wefers zum Thema Pflichtaufgabe. Es gehe in Zukunft um vernetze Konzepte für eine flächendeckende Versorgung und nicht darum, an jedem Ort eine Büchersammlung vorzuhalten.
(14) Die Vertreterin der Landesfachstelle befürwortete die Verabschiedung eines Bibliotheksgesetzes. Sie nannte statistische Zahlen und wies darauf hin, dass Thüringen in vielen Bereichen deutschlandweit betrachtet am unteren Ende rangiere. Ganz wichtig sei ein stetiger Erwerbungsetat für Biblioteken, Begrüßt wurde, dass Bibliotheken im Gesetzentwurf der CDU als Bildungseinrichtungen bezeichnet werden.
(15) Thomas Sternberg, Mitglied der Landtages NRW und Sachverständiger in der Enquete-Kommission Kultur lobte die Thüringer Initiativen für ein Bibliotheksgesetz ausdrücklich. Allgemein bemerkte er zum Thema Pflichtaufgabe, das man in der Enquete-Kommission das Problem hatte, Kultur insgesamt zur Pfichtaufgaben zu machen. Man hatte dies nicht getan, weil man eine Absenkung von Standards fürchtete. Für den Bibliotheksbereich aber sah man diese Gefahr nicht. Hier allerdings wies Sternerg auf das Konnexitätsprinzip hin. Danach müßte das Land die Bibliotheken im Falle ihrer Pflichtigkeit fianzieren. (Aus der Diskussion wurde deutlich, dass es hier für Thüringen um mindestens 19 Mio. Euro geht!!). Die entscheidende Fragen für Bibliotheksgesetzgebung sei, ob denn unbedingt die Pflichaufgabe normiert werden müssen. Sternberg sieht für eine Pflichtaufgabe derzeit in keinem Bundesland eine realistische Chance. Wenn man Bibliotheksgesetzgebung unterhalb der Pflichtaufgabe bertreibe, was derzeit sinnvoll sei, dann lohne ein Blick auf die Thüringer Gesetze. Den Entwurf der Oppositionsparteien fand Sternberg zu detailiert. Er verletze das Subsidiaritätsprinzip. Der CDU-Entwurf sei demgegenüber besser. So enthalte er u.a. wichtige Definitionen. Beim Thema ehrenamtliche Bibliotheken möchte Sternberg Standards und Definitionen für deren Zuwendungsfähigkeit geregelt wissen. Insgesamt sei das geplante Bibliotheksgesetz ein wichtiger Beitrag für die Bibliotheksförderung in Deutschland. Sternberg merkte auf Nachfrage übrigens an, dass man in NRW auch ein Bibliotheksgesetz plane.
(16) Für den Deutschen Kulturrat und ebenfalls als sachverständiges Mitglied der Enquete-Kommission Kultur äußerte sich Olaf Zimmermann zu dem Gesetz. Er betonte, dass das Gesetz einen Modellcharakter haben wird. Daher mahnte er eine umsichtige Formulierung insbesondere bei dem Thema Pflichtaufgabe an. In Thüringen werde, so Zimmermann, derzeit Kulturpolitik für die gesamte Bundesrepublik gemacht! Kritisch bewertete Zimmermann die Regelungen über das elektronische Publizieren. Zum einen sieht er hier große Kosten, zum anderen fürchtet er durch verlegerische Tätigkeiten der Bibliotheken das Ende das Fachbuchmarktes. Dies sei ein massiver Eingriff in die Kulturwirtschaft.
(17) Für den DBV-Bundesverband und auch für BID betonte Gabriele Beger die innovativen Aspekte der geplanten Thüringer Bibliotheksgesetzgebung. Genannt sei hier etwa die Bestimmung der Bibliotheken als Bildungseinrichtungen. Beger berichtete von ausländischen Bibliotheksgesetzen, namentlich in Finnland, Dänemark und Großbritannien. Sie stellte klar, dass Bibliotheken immer auch Geld kosten, Zum Nulltarif seien gute Bibliotheken eben nicht zu haben. In der Frage der Pflichtaufgabe ist Beger realistisch und räumte ein, dass diese in Thüringen keine Chance habe. Gleichwohl sei es wichtig, keine zu rigiden Formulierungen im Gesetz zu verwenden, um sich nicht den Weg in die Zukunft zu verbauen.
(18) Als letzte Sachverständige äußerte sich Elisabeth Niggemann als Generaldirektorin der Deutschen Nationalbibliothek. Sie lobte den Mut, dass ein Bibliotheksgesetz auf den Weg gebracht wird. Beeindruckt zeigte sich Niggemann von der Breite der politischen Debatte in Thüringen. Aus Sicht der Nationalbibliothek regte sie an, bibliothekarische Zuständigkeiten und Ansprechpartner im Gesetz zu regeln und klar zu benennen. Dadurch würden die für die Nationalbibliothek unverichtbaren Kooperationspartner deutlich. Zugleich warb sie dafür, auch eine Zuständigkeit für internationale Kooperationen im Gesetz vorzusehen. Niggemann schloss ihr Statement mit mehr persönlichen Bemerkungen. Es sei unpassend, in den Gesetzesmaterialien die Formulierung zu finden, Bibliotheken seien "schutzbedürftig". Bibliotheken sind nicht schutzbedürftig, sondern in einer Wissensgesellschaft notwendig. Die falsche Wahrnehmung von Bibliotheken liege wohl an dem schiefen Bild, dass Bibliotheken bloß geoordnete Büchersammlungen seien. Im Zeitalter des Internet aber, dessen Einführung historisch nur mit der Erfindung des Buchdrucks oder dem Übergang von der Mündlichkeit zur Schriftlichkeit verglichen werde könne, seien Bibliotheken zentrale Akteure. Auch Niggemann betonte, dass Bibliotheken Geld kosten. Sie rechnen sich aber, auch wenn dies nicht unmittelbar messbar sei. Insgesamt fand Niggemann den Gesetzentwurf der CDU besser.
Die Anhörung im Landtag dauerte fast sechs Stunden. Als Problemfelder ergaben sich insbesondere die Frage der Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken sowie die Stellung und Aufgaben der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek in Jena. Mehrheitlich fand der Gesetzentwurf der CDU die Zustimmung der Sachverständigen. Alle Sachverständigen sahen aber auch Nachbesserungsbedarf, vor allem bei der Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken. Bemerkenswert ist auch die Einschätzung der Experten aus der Enquete-Kommission, ein Thüringer Bibliotheksgesetz werde bundesweite Ausstrahlungswirkung haben. Daher sei besondere Sorgfalt bei der Gesetzesformulierung nötig.
Die Gesprächsatmosphäre war, obgleich im großen Plenarsaal getagt wurde, angenehm und locker. Wie in politicis nicht unüblich, gab es auch robuste Äußerungen. So wurde bei einem Vergleich zwischen Thüringen und Bayern von Abgeordnetenseite bemerkt: "Mit vollen Hosen ist gut stinken!" Es wäre ja schön, wenn sich dies in einem opulenten bayerischen Bibliotheksgesetz bewahrheiten würde!!
Die Anhörung endete um 16:25 Uhr. Als Gesamteindruck bleibt dies: Das Thüringer Bibliotheksgesetz ist auf einem guten Weg!!
