In einer Trierer Dissertation untersucht Frauke Bronsema grundrechtliche Fragen elektronischer Presse.

Interessant ist in diesem Zusammenhang das Problem, ob denn Weblogs als Presse gelten können. Bronsema verneint dies mit dem Hinweis, dass Blogs "in erster Linie der kurzen Information anderer Nutzer dienen und auf die direkte Reaktion und den direkten Meinungsaustausch mit anderen angelegt sind." S. 7.

Ob das so gelten kann, dass Interaktivität gegen die Presseeigenschaft spricht? Entscheidend ist doch die inhaltliche Güte und redaktionelle Betreuung der Blog-Beiträge selbst. Hier kann ein Blog durchaus unter das Presserecht fallen.

Quelle: Frauke Bronsema, Medienspezifischer Grundrechtsschutz der elektronischen Presse : Darstellung des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union und Entwicklung eines Lösungsansatzes für den Grundrechtsschutz aus Art. 5 Abs. 1 GG. - Münster : Lit-Verl., 2008 (Schriften zum Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht ; 42)