Auf der Webseite www.abgeordnetenwatch.de findet sich eine bemerkenswerte Äußerung des SPD-Abgeordneten Wolfgang Decker zum Thema Hessisches Bibliotheksgesetz.
Er sagt am 15. Januar 2008: "Ein hessisches Bibliotheksgesetz, das die Bibliotheken als Gemeinschaftsaufgabe von Land und Kommunen ansieht, wäre daher wünschenswert. Landesförderungen für Bibliotheken sollten nicht als freiwillige Aufgabe verstanden werden, sondern als notwendige finanzielle Förderung vor dem Hintergrund eine 'neue Lust am Lesen' zu entwickeln. Die SPD wird ein hessisches Bibliotheksgesetz vorlegen, dass sich auch mit Qualitätskriterien und besserer Vernetzung der Leseförderung befasst."
Die SPD will offenbar ein Bibliotheksgesetz auf den Weg bringen. Es wird aber KEINE kommunale Pflichtaufgabe geben, denn lediglich die Landesförderung soll nicht freiwillig sein. Interessant wird sein, was unter "Vernetzung" zu verstehen ist. Sinnvollerweise sollte hierunter die Zusammenarbeit wissenschaftlicher wie öffentlicher Bibliotheken gleichermaßen verstanden werden.
