Ein mit mehr als 1600 Seiten sehr imposantes Werk mit dem weit ausgreifenden Titel "Recht der elektronischen Medien" haben Gerald Spindler und Fabian Schuster als Herausgeber zusammen mit 30 weiteren Autoren vorgelegt.
Das Buch mutet von Format und Aufmachung her wie der allseits bekannte "Palandt" an. Es firmierte vor seinem Erscheinen auch schon unter diesem Label in den interessierten Fachkreisen.
Beim Durchblättern fallen einige Dinge auf:
Die Behandlung der verfassungsrechtlichen Grundlagen in 60 Randnummern unter der Rubrik "Allgemeines" überzeugt nicht. Es ist sehr angeraten, einen eigenen Abschnitt "Grundgesetz" einzurichten. Die elektronischen Medien sind nicht nur Thema der Kommunikationsgrundrechte aus Art. 5 GG (hier könnte die Darstellung ausführlicher sein), sie spielen auch bei Fragen der Gesetzgebungskompetenz eine Rolle.
Warum die aktuellste Literatur im Verfassungsrecht aus dem Jahre 2005 stammt, ist bei einem Buch aus dem Jahre 2008 nicht erklärlich. Fechners Medienrecht wird dort tatsächlich in der 6. Aufl. 2005 zitiert, im allgemeinen Literaturverzeichnis auf S. XXXVI aber in der 8. Aufl. 2007. Gerade für das Verfassungsrecht wäre der vierte Band des Handbuchs des Staatsrechts auszuwerten gewesen. Besonders sei hier genannt Hanno Kube, Neue Medien - Internet, in: Handbuch des Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band IV: Aufgaben des Staates, Heidelberg 2006, S. 843-884.
Der Band enthält keinen Abschnitt zum Urheberrechtsgesetz. Dies wird im Vorwort mit dem Zweiten Korb begründet. Für die kommende Auflage wird ein eigener Abschnitt zum Urheberrecht aber versprochen. Bedenkt man, wie zentral das Urheberrecht für die elektronischen Medien ist, wäre es sinnvoller gewesen, mit dem Neuerscheinen des Buches noch etwas zu warten.
Wenn man das Recht der elektronischen Medien vollständig darstellen möchte, ist in Zukunft ein Abschnitt zum Medienstrafrecht unerlässlich. Dieses in der Praxis wichtige Thema sucht man in dem Werk vergebens. Als Stichworte seien nur Fälle von Pseudo-Gewinnspielen mit kostenpflichten Nummern über SMS-Mitteilungen, Äußerungsdelikte, usw. genannt.
Soweit ersichtlich, enthält das Buch eine ärgerliche Lücke im Bibliotheksrecht. Vergeblich sucht man das Thema der Pflichtablieferung unkörperlicher Medienwerke nach dem Deutschen Nationabibliotheksgesetz (DNBG). Einschlägig wäre der Abschnitt zum Presserecht gewesen. Da in Zukunft auch die einzelnen Bundesländer entsprechende Regelungen erlassen werden bzw. im Falle Baden-Württembergs schon haben, sollte eine kompetente Kommentierung der einschlägigen Normen in der nächsten Auflage unbedingt erfolgen.
In Deutschland sind Bibliotheken wichtige Akteure bei der Publikation elektronischer Dokumente. Im Stichwortverzeichnis findet man weder den Begriff "Bibliothek" noch "Repositiorium" oder gar "Open Access". Da Spindler und sein Lehrstuhl auf diesem Gebiet durchaus bekannte Autoren sind, darf man hoffen, dass spätestens mit der Aufnahme des urheberrechtlichen Abschnittes entsprechende Ausführungen in dem Buch zu finden sein werden.
Man könnte diese Fragen auch in einem eigenen Abschnitt "Elektronische Medien und Hochschule" behandeln. Hier kann man prüfungsrechtliche Fragen der elektronischen Dissertation ebenso unterbringen, wie lizenzrechtliche Probleme elektronischer Dienstleistungen in Bibliotheken.
Insgesamt ist das Buch für den Bereich der kommerziellen elektronischn Medien und des E-Commerce sicher ein großer Wurf. Im Grundlagenbereich jedoch und im Urheberrecht ist man enttäuscht. Drigend zu empfehlen ist eine stärkere Berücksichtigung bibliotheksrechtlicher Themen. Wenigstens für das elektronische Pflichtexemplar dürfte dies auf der Hand liegen.
Warten wir also auf die nächste Auflage!
Der Preis für das Werk in Höhe von 278 € sollte bei künftigen Auflagen noch einmal überdacht werden, zumal wegen der Dynamik der Materie mit einer raschen Folge von Neuauflagen zu rechnen ist.
Quelle: Recht der elektronischen Medien : Kommentar / hrsg. von Gerald Spindler ... - München : Beck, 2008. - XXXVIII, 1635 S.
