Auf ihrer 27. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz am 23.-25. November 2007 in Nürnberg haben die Grünen ein Papier mit dem Titel "Nachhaltig und gerecht : Grüne Marktwirtschaft" verabschiedet.
Dort finden sich auf S. 8/9 auch Aussagen zum Thema Wissensgesellschaft und Urheberrecht, die sehr interessant klingen:
"Wir befinden uns inmitten des Wandels der alten Industriegesellschaft zu einer modernen wissensbasierten Ökonomie. Dazu gehört auch eine Neudefinition von Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Wissensgesellschaft, die besonders den Bereich Zugang zu Wissen und Informationen beinhaltet.
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Eine Herausforderung des „digitalen Zeitalters“ stellt sich mit den Fragen „Wie wird Wissen allen zur Verfügung gestellt? Dazu zählen auch gezielte Infrastrukturmaßnahmen für eine flächendeckende kostengünstige Breitbandversorgung. Genauso fordern wir den Aufbau von frei zugänglichen Archiven mit freilizenzierten Inhalten in offenen Formaten , die mit öffentlichen Mitteln produziert wurden, ganz im Sinne des „Open Access“.
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Für uns gilt: Auch Geistiges Eigentum verpflichtet. Daher wollen wir eine Modernisierung des Urheber- und Patentrechts. Wir benötigen ein modernes Urheberrecht, das dem Bedarf von Bildung und Wissenschaft gerecht wird. Dies erreichen wir durch die Förderung alternativer Lizenzen. Wir bekräftigen ausdrücklich unser Bekenntnis zu Creative Commons, zu offenen Formaten und zu den Lizenzen Freier Software. Technologien wie DRM (Digital Rights Management) lehnen wir daher als wettbewerbs- und innovationsfeindlich ab. Wir treten für klare Reformen beim jetzigen Urheberrecht ein, wir fordern deutlich kürzere Laufzeiten und einen Abbau der einseitigen internationalen Abkommen. Für uns muss sich der Urheber wieder jederzeit frei entscheiden können, welchen Schutz er benötigt - und nicht ausschließlich kommerzielle Verwertungsgesellschaften oder Unternehmen für ihn."
Quelle: Volltext.
Ein klares Bekenntis also zum Gedanken von Open Access. Bemerkenswert ist die sachliche Kompetenz dieses politischen Dokuments. Da hat sich wohl jemand wirklich mit dem Thema auseinandergesetzt.
Der Gedanke einer Daseinsvorsorge im Bereich von Wissen und Information lohnt ein vertieftes Nachdenken. Analog zum Begriff der "informationellen Selbstbestimmung", den das Bundesverfassungsgericht geprägt hat, könnte man von einer "informationellen Daseinsvorsorge" sprechen.
Diese Gedanken sind nicht aus der Luft gegriffen. Im Staatsrecht gibt es mehr und mehr Ansätze zu einem regelrechten Wissensverfassungsrecht. In der aktuellen Auflage des vierten Bandes des renommierten Handbuchs des Staatsrechts geht Hanno Kube in seinem Beitrag „Neue Medien – Internet“ (§ 91) der Frage nach, inwieweit aus den Kommunikationsgrundrechten in Art. 5 GG die Pflicht des Staates zur Gewährleistung von Kommunikationsgerechtigkeit abzuleiten sei. Hierzu könne es auch gehören, "Internetterminals in öffentlichen Gebäuden" aufzustellen (Rn. 28).
Diese Diskussion steckt noch in den Anfängen, aber sie hat begonnen.
