Unter TOP 34 "Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter: Zugang, Verbreitung und Bewahrung" berät der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung u.a. über Open Access.

Die Ausschussvorlage zu diesem Punkt enthielt in der Sache unangemessen kritische Vorbehalte gegenüber dem freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen.

Passend zu diesem Punkt hier ein schönes Zitat:

"Gerade im Bereich von Wissenschaft und Bildung wird ein erheblicher Teil der Forschung zur Produktion neuer Informationen durch die öffentliche Hand getragen. Der Versuch vieler Verlage und Distributoren, die Bedingungen des Vertriebs so zu gestalten, dass jede Nutzung dieser Information erneut Kosten bei den Nutzern erzeugt, ist deshalb nicht mehr legitimierbar, da sie sich hierbei ein Gut aneignen, dass sich bereits im kollektiven Eigentum befindet. Das libertäre Argument, dass eine solche Aneignung durchaus statthaft wäre, da ja nach wie vor auf die Informationen zugegriffen werden könne und zudem ein Nutzen für alle anderen Menschen dadurch entstünde, dass das exklusive Verfügungsrecht neue Produkte, Steuern etc. produziere, kann in diesem Zusammenhang eigentlich nicht ernst genommen werden."

Dem ist zuzustimmen!


Quelle:
Karsten Weber, Das Recht auf Informationszugang : Begründungsmuster der politischen Philosophie für informationelle Grundversorgung und Eingriffsfreiheit, Berlin 2005, S. 285.