Im Rahmen des Zweiten Korbes zum Urheberrecht plant die Bundesregierung, das Verbot, unbekannte Nutzungsrechte zu übertragen, aufzuheben. Zugleich soll der Erwerb solcher Rechte rückwirkend möglich sein. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Verwertung von alten Inhalten in den neuen Medien ohne größere juristische Probleme zu ermöglichen.
Für den Bibliotheksbereich spielt dieses Thema bei der retrospektiven Digitalisierung eine wichtige Rollte. Im geltenden Recht haben die Verlage wegen der Verbotes, unbekannte Nutzungsrechte einzuräumen, an vor 1995 publizierten Texten diese Rechte auch dann nicht, wenn der Autor ihnen im übrigen ein ausschließliches Nutzungsrecht verschafft hat. Dies wird sich ändern, wenn Korb 2 unverändert verabschiedet wird. Die rückwirkende Digitalisierung durch Bibliotheken allein im Zusammenwirken mit den Autoren ist in Gefahr.
Die Kölner Rechtsanwälte Frey und Rudolph unterziehen die beabsichtigen Regelungen in ZUM 2007/1 einer fundamentalen Kritik.
Sie stellen fest, daß der geplante § 31a UrhG-E, der eine Übertragung unbekannter Nutzungsarten erlaubt, gegen den für Verfügungen an sich geltenden Bestimmtheitsgrundsatz verstößt. Urheberrechtliche Nutzungsrechte werden nach den Regelungen für die Abtretung in §§ 398 ff. BGB übertragen.
Auch an der Übergangsregelung von § 137 l UrhG-E lassen sie kein gutes Haar. Interessant ist, daß die Autoren in dieser Vorschrift eine nachträgliche Legalisierung bereits vorgenommener Urheberrechtsverletzungen und Straftaten sehen. Es mag dahinstehen, ob eine einmal eingetretene Strafbarkeit durch eine Regelung wie § 137 l UrhG-E für die Vergangenheit beseitigt werden kann. Bemerkenswert ist aber die sehr realistische Beobachtung, daß die Praxis im Bereich der Nutzung alter Werke in neuen Medien ohnehin schon längst Fakten geschaffen hat.
Wer sich über die Problematik der unbekannten Nutzungsarten in der aktuellen Reform informieren will und zugleich etwas über die rechtstechnische Abwicklung der Übertragung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten lernen möchte, wird mit Gewinn zu dem Aufsatz von Frey und Rudolph greifen.
Quelle: Dieter Frey, Matthias Rudolph: Verfügungen über unbekannte Nutzungsarten: Anmerkungen zum Regierungsentwurf des Zweiten Korbs, in: ZUM 2007, H. 1, S. 13-23.
