Eigentlich ist das Bibliotheksreferendariat in Nordrhein-Westfalen schon lange Geschichte, doch erst mit Ablauf des 31. Dezember 2006 hat es sich auch juristisch erledigt.
Zu diesem Termin ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Lauf-bahn des höheren Bibliotheksdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen vom 21. April 1985 außer Kraft getreten, vgl. Art. 27 des Zweiten Gesetzes zur Befristung des Landesrechts Nordrhein-Westfalen vom 5. April 2005, GVBl. Nordrhein-Westfalen 17/2005.
Zugleich wurden auch die entsprechenden Laufbahnverordnungen für den mittleren und den gehobenen Dienst aufgehoben, vgl. Art. 29 bzw. 28 des genannten Gesetzes.
Damit wurden die bibliothekarischen Regellaufbahnen in allen Laufbahngruppen in Nordrhein-Westfalen geschlossen.
