• Elektronisches Pflichtexemplar in Hamburg

    Durch das "Gesetz zur Änderung des Pflichtexemplargesetzes" vom 8. September 2009 wurde in Hamburg das elektronische Pflichtexemplar eingeführt, GVBl. Hamburg Teil I, S. 330.

    In § 1 des Pflichtexemplargesetzes wird nunmehr bestimmt: "Für digitale Publikationen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend."

    In § 2 Abs. 2 des Pflichtexemplargesetzes wird eine nähere Begriffsbestimmung vorgenommen: "Digitale Publikationen sind alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die auf Datenträgern oder in unkörperlicher Form in öffentlichen Netzen dargestellt werden. Digitale Publikationen in unkörperlicher Form können nach den Maßgaben der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky auch zur Abholung bereitgestellt werden."

    Die Hamburger Regelung lehnt sich zum einen an die Regelung im DNBG an, wo eine Bereitstellung zur Abholung vorgenommen wird. Zum anderen wird wie in Baden-Württemberg eine entsprechende Anwendung der für Printpublikationen geltenden Vorschriften statuiert.

    Eine eigene Verordnungsermächtigung für Ausnahmen von der Ablieferung enthält das Gesetz nicht. Das ist für den elektronischen Bereich problematisch, da nach der weiten Fassung des Gesetzes ausnahmslos jede Webseite grundsätzlich abzuliefern ist.

    § 5 S. 2 des Pflichtexemplargesetzes bestimmt lediglich: "Die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky kann weitere Druckwerke von der Ablieferungspflicht ausnehmen, wenn an deren Sammlung kein öffentliches Interesse besteht."

    Da ein Verstoß gegen die Ablieferungspflicht nach § 6 des Gesetzes mit einem Bußgeld geahndet werden kann, erscheint es aus rechtsstaatlichen Gründen bedenklich, die konkrete Reichweite der Ablieferungspflicht in das Verwaltungsermessen der Bibliothek zu stellen. Aus Gründen der Klarheit sollte hierfür ein förmlicher Rechtssatz in Form einer Rechtsverordnung erlassen werden.

  • Bibliotheken als Orte "kultureller Bildung" - der Koalitionsvertrag in Brandenburg

    Im brandenburgischen Koalitionsvertrag findet sich eine kurze Aussage zum Thema Bibliotheken:

    "Nach Auffassung der Koalition kommt den Bibliotheken im Land bei der Förderung von generationsübergreifender kultureller Bildung eine herausragende Rolle zu."

    Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 5. Wahlperiode des Brandenburger Landtages 2009 bis 2014 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Landesverband Brandenburg - DIE LINKE, Landesverband Brandenburg, Potsdam 2009, S. 14.
    Volltext.

    Bemerkenswert: Es geht um "Bildung". Zum Thema Bibliotheksgesetz aber findet man nichts.

    In den Wahlprüfsteinen hatte sich die SPD dem Thema nicht verschlossen, DIE LINKE fand es sogar gut.
    Eintrag hier im Zettelkasten.

    Brandenburg hat ein Musikschulgesetz, genau wie Sachsen-Anhalt. Vielleicht macht das Beispiel Sachsen-Anhalt ja Schule und Brandenburg geht in der neuen Legislaturperiode das Thema Bibliotheksgesetz noch einmal an.

    In der Vergangenheit war es die CDU gegen ein solches Gesetz. Erhellend war die Plenardebatte am 7. Juni 2007 im Potsdamer Landtag.
    Eintrag hier im Zettelkasten.

  • Büchereien im Koalitionsvertrag Schleswig-Holstein

    Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP in Schleswig-Holstein wird das Thema Bibliotheken sehr nachrangig behandelt. Lediglich das Stichwort "Bücherei" und ein Hinweis auf "Medienkompetenz" finden sich im Text, gewissermaßen unter "ferner liefen".

    "Zu unseren Zielen gehört neben den genannten kulturpolitischen Aufgaben und Schwerpunkten auch die Förderung der kulturellen Kinder- und Jugendbildung sowie der kulturellen Erwachsenenbildung, der internationalen Kulturbeziehungen (unter besonderer Beachtung überregionaler Verbindungen unseres Landes in der Ostsee- und der Nordseeregion), der niederdeutschen Sprache und Kultur, der Arbeit in den Bereichen Landesgeschichte, Landesarchäologie und Heimatkultur, des Bücherei- und Archivwesens, der Gedenkstätten sowie die Filmförderung, die Entfaltung kultureller Potenziale der Neuen Medien und die Stärkung von Medienkompetenzen."

    Koalition des Aufbruchs : Koalitionsvertrag zwischen der Christlich Demokratischen Union (CDU) und der Freien Demokratischen Partei (FDP) in Schleswig-Holstein für die 17. Legislaturperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtags, Kiel 2009, S. 31.

    Zur Erinnerung: In der letzten Legislaturperiode war die Landesregierung durch eine starkes Bekenntnis zu einem Bibliotheksgesetz mit Pflichtcharakter aufgefallen:

    "Die Landesregierung befürwortet eine gesetzliche Regelung in Schleswig- olstein, die unter klar definierter finanzieller Beteiligung des Landes die Aufgaben und die Finanzierung der Öffentlichen Büchereien als Pflichtaufgabe regelt und wird dazu die Diskussionen beginnen."
    Quelle: LT-Drs. 16/2276, S. 89
    Eintrag im Zettelkasten.

    In den Wahlprüfsteinen hatten CDU und FDP durchaus konkrete Vorstellungen über den Inhalt eines möglichen Bibliotheksgesetzes, vgl. den Eintrag hier im Zettelkasten.

    Offenbar stehen Bibliotheken in Schleswig-Holstein nicht (mehr) oben auf der politischen Agenda.

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